Australien Zollabfertigung Import Export
1. Importe
Die Zollanmeldung importierter Waren gliedert sich in zwei Schritte.
(1) Erklärung(Australien Zollabfertigung Import Export)
Die erste Deklarationsstufe muss vor der tatsächlichen Ankunft der Waren in Australien erfolgen. Der Inhalt der Deklaration umfasst Angaben zu Transportart und Reise, Frachtinformationen, voraussichtliche Ankunftszeit in Australien usw. Durch die frühzeitige Deklaration dieser Informationen können die australischen Zoll- und Inspektions- und Quarantänebehörden im Voraus Risikoanalysen durchführen und Inspektion und Freigabe beschleunigen.
Die einstufige Deklaration aller Waren muss über das Integrated Cargo Clearance System (ICS) des australischen Zoll- und Grenzschutzes erfolgen. Transitwaren und Transitgüter müssen dem Zoll ebenfalls elektronisch deklariert werden. Die Frachtinformationen können an das ICS-System übermittelt werden, bevor die Fracht im Hafen ankommt. Nach Erhalt verschiedener Deklarationsinformationen bearbeitet das System diese bei Bedarf der Reihe nach (mit Ausnahme von Anträgen auf zollamtliche Abfertigung, die nach den entsprechenden Frachtberichten eingereicht werden müssen).
Dieser Modus der „frühzeitigen Deklaration und frühzeitigen Verfolgung“ ermöglicht es den Anmeldern, Waren so früh wie möglich anzumelden, den Status des Warentransports und der Annahme der Deklaration so früh wie möglich zu verfolgen, zu wissen, wann Waren freigegeben werden, und die Zollabfertigung zu beschleunigen.
Die Statusverfolgung gliedert sich im Wesentlichen in drei Phasen: 3. Nachdem die „Warenankunftsmeldung“ eingereicht wurde; XNUMX. Nachdem die Risikoanalyse der „Frachtmeldung“ abgeschlossen ist; XNUMX. Nachdem das Transportmittel für die importierten Waren den letzten Überseehafen verlassen hat.
1. Deklaration der Seefracht
Das erste Dokument zur Deklaration von Seefracht ist der „Pending Arrival Report“ (IAR), gefolgt vom „Cargo List Report“ (CLR) und dem „Sea Cargo Report“ (SCR). Der oben genannte Bericht muss eingereicht werden, bevor die Fracht im ersten australischen Hafen ankommt.
Nachdem die Waren in jedem australischen Hafen angekommen sind, muss der Actual Arrival Report (AAR) eingereicht werden.
Für alle vom Schiff entladenen Seefrachtsendungen ist ein Entladebericht vorzulegen. Es gibt zwei Formate für Entladeberichte:
- Für Containergüter muss der Cargo Terminal Operator (CTO) den Progressive Discharge Report (PDR) vorlegen.
- Reichen Sie für Massen- und Schüttgut den Seefracht-Ergebnisbericht ein.
Die Freigabe der Seefracht kann nach dem Entladen vom Schiff (ggf. erst nach Erledigung der Formalitäten für Steuerzahlung und Inspektionsfreigabe), dem zollfreien Transittransport oder dem Auspacken erfolgen. Der Antrag auf zollfreien Transport (kurz: UBMR) muss vor der Freigabe eingereicht werden.
Nach Eintreffen der Ware am Kai oder im Lager ist zur Freigabe der Abfertigungsgarantie zusätzlich der Entladebericht vorzulegen, auch „Entladebericht des Empfängers“ genannt.
Die Frist für die Einreichung der oben genannten Urkunden und Dokumente sowie die Anforderungen an den Anmelder lauten wie folgt:
Dokumente
Anzahl der Kopien
Verantwortlicher
Frist für die Erklärung
Alleinspieler
Meldung vor Wareneintreffen
Ein Bericht für jede Reise
Schiffsbetreiber
96 Stunden bis 10 Tage vor der Ankunft in Australien
Schiffsbetreiber, dessen Hauptagent oder Hafenbehörde
Seefrachtbericht
Ein Frachtbrief und ein Bericht
Warenreporter
Mindestens 48 Stunden vor der Ankunft in Australien
Frachtmelder, sein Agent oder die Hafenbehörde
Ankunftsbericht
Ein Bericht für jeden Port
Schiffsbetreiber
Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft im Hafen oder innerhalb von 24 Stunden bevor der Hafen die Freigabe zur Einfahrt erteilt (je nachdem, was früher eintritt)
Schiffsbetreiber, dessen Hauptagent oder Hafenbehörde
Entladebericht
Ein Bericht für jeden Port
Frachtterminalbetreiber und Träger
Innerhalb von 5 Tagen nach der Entladung
Frachtterminalbetreiber, Gepäckträger oder Hafenbehörde
Ratenzahlungsbericht
Frachtterminalbetreiber und Träger
Innerhalb von 3 Stunden nach Beginn der Entladung der Containerladung und anschließend alle 3 Stunden melden, bis die Entladung abgeschlossen ist
Frachtterminalbetreiber, Gepäckträger oder Hafenbehörde
Anwendung für die Handhabung gebundener Waren
Reichen Sie einen Antrag für jede Zollabfertigung ein
Jede Partei, die mit der Ware in Verbindung steht
Nach Vorlage des entsprechenden „Marine Cargo Report“ und vor der Verlagerung der Ladung in ein anderes Dock oder Lager
Mit der Fracht verbundene Partei oder Hafenbehörde
Schiff-zu-Entladebericht (Containerfracht)
Empfänger der Ware im Zollverfahren
Innerhalb von 24 Stunden nach dem Öffnen des Pakets oder innerhalb von 24 Stunden nach dem Transport der Ware zum CTO/Lager, ohne das Paket zu öffnen
Der Empfänger der zollamtlich abgefertigten Güter oder die Hafenbehörde
Versand-Entladebericht (Massensendung)
Lager-, Frachtterminalbetreiber oder Träger, der zollfrei abgefertigte Waren entgegennimmt
Vor dem Ende des ersten Arbeitstages nach dem Entladen
Lagerist, Frachtterminalbetreiber, Gepäckträger oder Hafenbehörde
Bemerkungen:(Australien Zollabfertigung Import Export)
(1) Für Waren, die zwischen Häfen in der Nähe Australiens befördert werden, ist die Anmeldefrist kürzer.
(2) Der Begriff „Frachtberichterstatter“ bezeichnet diejenigen, die den Transport von Gütern nach Australien organisieren, einschließlich Schiffsbetreiber, Containerraumcharterer und Frachtführer;
(3) Dauert die Reise weniger als 48 Stunden, ist die kürzere Meldefrist innerhalb der in den einschlägigen Gesetzen und sonstigen Vorschriften festgelegten Frist auszuwählen.
(4) Unter „Partei im Zusammenhang mit der Ladung“ ist der Schiffsbetreiber, der Hauptagent des Schiffsbetreibers, der aktuelle oder nächste Verwahrer (Träger oder Lagerhalter) der Ladung, der Ladungsmelder und der autorisierte Zollagent (nur auf der Durchreise) zu verstehen.
Nachdem die oben genannten Berichte übermittelt wurden, werden sie automatisch mit den entsprechenden Berichten verknüpft, die das ICS-System erhalten hat. Zu den Feldern, die verknüpft werden können, gehören: Schiffsname und Reise, der letzte Überseehafen vor der Ankunft und Datum und Uhrzeit der Abfahrt vom Hafen, der Einreisehafen und die Partei, die für den Empfang der beim ersten Mal vom Schiff gelöschten Ladung verantwortlich ist.