China muss beim Transport zum Hafen von Kalkutta in Indien andere Häfen nutzen. Die Reise dauert etwa 14 bis 21 Tage. Zu den Transithäfen gehören Colombo/Vishakapatnam/Krishna Patnam/Klang Port/Singapur und andere Häfen.
Tarifpolitik
Ab dem 1. Juli 2017 wird Indien seine verschiedenen lokalen Servicesteuern in die Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) integrieren, die auch die zuvor angekündigte indische Servicesteuer von 15 % ersetzen wird. Der GST-Gebührensatz beträgt 18 % der Servicegebühr für Import und Export nach Indien, einschließlich Hafenumschlagsgebühren, Inlandstransportkosten und anderer lokaler Kosten.
Zollbestimmungen
Zunächst muss die Reederei für den gesamten Transport aller Waren verantwortlich sein, die zum Inlandsfrachtbahnhof in Indien umgeladen werden. In der Spalte „Endbestimmungsort“ des Frachtbriefs und des Manifests muss der Inlandspunkt angegeben sein. Andernfalls können die Waren erst nach dem Entladen im Hafen ins Inland umgeladen werden, oder es muss eine hohe Gebühr für die Änderung des Manifests bezahlt werden.
Zweitens können die Waren nach ihrer Ankunft 30 Tage lang im Zolllager gelagert werden. Nach 30 Tagen sendet der Zoll dem Importeur eine Lieferbenachrichtigung. Wenn der Importeur die Waren aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig abholen kann, kann er beim Zoll gegebenenfalls eine Verlängerung beantragen. Wenn der indische Käufer keine Verlängerung beantragt, werden die Waren des Exporteurs 30 Tage nach der Lagerung im Zoll versteigert.
A. FCL India Tür-zu-Tür-Service: FCL-Fracht wird in drei Teile aufgeteilt. Gesamtfracht = Summe der drei Teile.
1. Grundfracht Grundfracht=Einheit Grundfracht × Anzahl der vollen Container
2. Hafenzuschlag Hafenzuschlag=Einheit Hafenzuschlag × Anzahl der vollen Container
3. Treibstoffzuschlag Treibstoffzuschlag=Einheitstreibstoffzuschlag × Anzahl der vollen Container
B. LCL India Tür-zu-Tür-Service: LCL-Fracht hat nur Grundfracht, die nach Volumen und Gewicht berechnet werden kann
1. Berechnet nach Volumen, X1=Einheit Grundfracht (MTQ) × Gesamtvolumen
2. Berechnet nach Gewicht: X2 = Einheitsgrundfracht (TNE) × Der größere Wert von X1 und X2 wird als endgültiges Bruttogewicht genommen.
Sonstige Zusatzkosten werden nach tatsächlichem Bedarf berechnet