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Zollabfertigung Import-Export

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Zollabfertigung auf den Philippinen – Import/Export
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Zollabfertigung auf den Philippinen – Import/Export Deutschland

  • Einleitung
Einleitung

Zollabfertigung auf den Philippinen – Import/Export

Gesamtwert des Einzeltickets ≥ 500 USD oder Gesamtgewicht ≥ 100 kg

Der Empfänger muss über eine vom örtlichen Zollamt genehmigte Einfuhrqualifikation verfügen, um die formelle Zollabfertigung zu veranlassen. Andernfalls wird sich der Zoll nicht darum kümmern.

Wenn für die Zollabfertigung ein externer Zollagent erforderlich ist, muss der Empfänger ein bestimmtes Agentenunternehmen benennen und vor der Zollabfertigung die Genehmigung des Zolls einholen.

Darüber hinaus akzeptiert der Zoll nur Sendungen mit vermerktem DDP auf Frachtbrief und Rechnung.

B Gesamtwert der Einzelfahrkarte < 500 USD und Gesamtgewicht < 100 kg

Es ist nicht erforderlich, bei der örtlichen Zollkontoverwaltung eine Einfuhrqualifikation zu beantragen.

Bei gewerblichen Sendungen müssen Handelsrechnungen vorgelegt werden, bei privaten Sendungen können Proforma-Rechnungen vorgelegt werden;

Die Rechnung muss eine detaillierte Beschreibung der Ware enthalten: englischer Name, Material, Verwendungszweck, deklarierter Wert usw., andernfalls wird der Zoll die Ware prüfen und es kommt zu Verzögerungen.

C Sonderposten

Für den Versand von optischen Datenträgern, CDs, DVDs, USB- und Festplattenprodukten muss der Empfänger vor Eintreffen der Sendung beim örtlichen Zoll eine Einfuhrabfertigung beim örtlichen Optical Media Board beantragen, da die Sendung andernfalls nicht eingeführt werden kann.

Für Mobiltelefone, elektronisches Zubehör, elektronische Produkte, Kommunikationsgeräte und andere Produkte mit Lebens- oder Datenübertragungsfunktion muss der Empfänger vor Eintreffen der Sendung beim örtlichen Zollamt eine Zollabfertigungslizenz bei der örtlichen nationalen Telekommunikationskommission beantragen. Kann dieses Dokument bei Eintreffen der Sendung nicht vorgelegt werden, wird eine hohe Geldstrafe auf die Sendung erhoben, die vom Empfänger zu tragen ist.

Nach Benachrichtigung des philippinischen Zolls wird der Importprozess auf die Philippinen wie folgt geändert:

Zollabfertigungsprozess für Import und Export auf den Philippinen:

Alle Waren mit einem Wert von mehr als 500 USD oder einem Gewicht von mindestens 100 kg müssen den formellen Zollabfertigungsprozess durchlaufen, um auf die Philippinen importiert zu werden. Vor dem Import von Waren muss der Importeur einen Antrag beim Bureau of Customers Account Management Office (AMO) stellen, und das Drittimportunternehmen muss vor der Zollabfertigung die Genehmigung des Importeurs ausstellen. Wenn der Empfänger keine entsprechenden Zertifikate ausstellt, kann der Dienstleister die Zollabfertigung nicht veranlassen.

Im Falle einer Zollabfertigung muss der Empfänger sofort Zollgebühren und Mehrwertsteuer zahlen. Nach der Zollabfertigung ist für verzollte Waren kein Zollvorschuss mehr möglich. Bei Waren mit vorausbezahlten Steuern ist dies auf dem Frachtbrief und der Rechnung anzugeben.

3. Informeller Zollabfertigungsprozess auf den Philippinen (Expressversand):

Für Waren mit einem deklarierten Wert von weniger als 500 USD oder einem Gewicht von weniger als 100 kg kann ein Express-Zollabfertigungsverfahren angewendet werden. Importeure müssen sich nicht an das Bureau of Customers Account Management Office (AMO) wenden. Alle im Namen des Unternehmens importierten Waren müssen von einer Handelsrechnung begleitet sein, Proforma-Rechnungen werden nicht akzeptiert. Die Rechnung muss eine detaillierte Beschreibung der Waren enthalten, andernfalls hat der Zoll das Recht, die Verpackung zur Inspektion der betreffenden Waren zu öffnen, und die Zollabfertigung wird zu diesem Zeitpunkt verzögert.

Tipps zur Zollabfertigung auf den Philippinen:

1. Disketten/CD/DVD/USB/Festplattenlaufwerke und andere Produkte müssen zur Zollabfertigung an die Abteilung OMB (Optical Media Board) übergeben werden. Bitte stellen Sie sicher, dass der Importeur über die entsprechenden Zollabfertigungsrechte verfügt, bevor die Waren exportiert werden.

2. Wenn Mobiltelefone/mechanische Produkte/elektronische Produkte (einschließlich Server)/Kommunikationsgeräte oder zugehörige Ersatzteile/Datenübertragungsgeräte und andere Produkte auf die Philippinen importiert werden, müssen sie der NTC (National Telecommunications Commission) zur Zollabfertigung vorgelegt werden. Der Importeur muss die entsprechende Einfuhrlizenz vorlegen, bevor die Waren beim Zoll eintreffen, andernfalls verhängt der Zoll eine hohe Geldstrafe gegen den Importeur.

Nachdem der Kunde die Waren geliefert hat, geht unser Unternehmen davon aus, dass die Waren die entsprechenden Einfuhrbestimmungen erfüllt haben, und überprüft die entsprechenden Dokumente der Waren nicht. Wenn die Waren oder Dokumente oder der Importeur die Zollabfertigung und Einfuhr nicht gemäß der oben genannten Mitteilung arrangieren, was zu einer Verzögerung der Zollabfertigung, Entsorgung, Beschlagnahme und Rücksendung an den Versandort führt, trägt der Absender die Verantwortung und die Kosten.

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