Der Zollabfertigungsvorgang für den Import- und Export nach Thailand ist hauptsächlich in die folgenden fünf Phasen unterteilt:
1. Importerklärung einreichen (Zollfreigabe in Thailand für Import und Export )
Den Importerklärungsformular (Zollformular 99 oder 99/1) manuell oder über das EDI-System einreichen.
2. Begleitdokumente vorbereiten
Gemäß den Vorschriften der thailändischen Zollankündigung Nr. 38/2543 müssen die folgenden Begleitdokumente vorbereitet werden: L/L;
Drei Kopien der Rechnung;
Verpackungsliste;
Versicherungsprämienrechnung;
Freigabebogen (Zollformular 100/1 oder 469);
Fremdtransaktionsformular mit Importbetrag über 500000 Baht (falls erforderlich);
Importlizenz (falls erforderlich);
Ursprungszeugnis (falls erforderlich);
Andere relevante Dokumente, wie Katalog, Produktspesifikationen usw.
3. Den Zollanmeldung und die belegenden Unterlagen zur Prüfung einreichen
Die Importanmeldungsformulare und alle belegenden Unterlagen müssen im Einfuhrhafen für die zollamtliche Prüfung eingereicht werden. Der Zollbeamte wird überprüfen, ob die Anmeldung korrekt ist und die erforderlichen Belege beigefügt sind.
Zusätzlich erfolgt in dieser Phase auch die Überprüfung der Zolltarifberechnung und der Warenbewertung.
4. Erhebung von Importzöllen und Steuern
Der vierte Schritt ist die Zahlung der anfallenden Steuern und/oder Kautionen.
Derzeit gibt es vier Möglichkeiten, Importzölle und Steuern zu bezahlen:
1. Zollzahlung
Der Importeur zahlt am Schalter im Einfuhrhafen. Die Zollbehörde erstellt dann Zahlungsquittungen für die Begutachtung und Freigabe der Waren in den entsprechenden Lagern. Die Zahlung kann bar oder durch Rechnung vorgenommen werden.
Bei einer Rechnungsbezahlung muss diese auf folgende vier Arten ausgestellt werden:
Scheck, ausgestellt von der Bank of Thailand (BOT)
Wechsel
Scheck mit solidarischer Garantie der Bank
Money Order
2. Elektronischer Geldtransfer über BOT's BAHTNET;
3. Elektronisches Zahlungsverfahren der Thai King Bank (Schalterzahlungssystem)
Das Zollamt und die Thai King Bank haben die Verbindung am 1. September 2000 gestartet. Importeure, die diesen Dienst nutzen, müssen:
Füllen Sie das der Zollmitteilung Nr. 77/2543 beigefügte Steuerformular doppelt aus;
Jede Filiale der Thai King Bank übergibt das Formular zusammen mit der Zahlung auf das Konto des Zolls. Die Bank gibt dann die Kopie mit der Zahlungsbestätigungsnummer an den Importeur zurück. Die Bankgebühr pro Transaktion beträgt 30 THB;
Tragen Sie die Zahlungsbestätigungsnummer auf der ersten Seite des Einfuhrerklärungsformulars ein und übergeben Sie das Erklärungsformular dem Zollkassierer, um die Zahlungsquittung für die Warenprüfung und Freigabe zu erhalten.
4. Elektronischer Zahlungsverkehr (EFT) über EDI
In diesem automatisierten System wird der elektronische Zahlungsabgleich zwischen Steuerzahlern (Importeure/Exporteure), Mittelbanken (Banken der Importeure/Exporteure), Zollbanken und Zollbehörden durchgeführt.
Der EFT-Prozess über EDI erfolgt wie folgt:
(1) Der Steuerzahler weist seine Mittelbank an, die Zahlung elektronisch an die Zollbank zu überweisen;
(2) Nachdem die Agentenbank die elektronische Zahlungsberechtigung erhalten hat, weist sie dem Steuerzahler eine Transaktionsnummer zu, und überweist dann die Zahlung an die Zollbank;
(3) Wenn der volle Betrag über EFT empfangen wird, sendet die Zollbank die Zahlungsinformationen elektronisch an das Zollamt, wobei auf dieselbe Transaktionsnummer verwiesen wird, die von der Interbank an den Steuerzahler bereitgestellt wurde;
(4) Die Steuerzahler beziehen sich auf die zugewiesene Transaktionsnummer und übermitteln ihre Zahlungsinformationen elektronisch an das Zollamt;
(5) Das Zoll-EDI-System überprüft die vom Steuerzahler/der Steuerzahlerin empfangenen Zahlungsinformationen und vergleicht diese mit den vom Zollbank empfangenen Zahlungsinformationen und der Abgabeerklärung;
(6) Wenn alle Informationen korrekt sind, sendet das Zollamt eine elektronische Nachricht an den Steuerzahler, um ihn zur Abholung des Zahlungsbelegs für die Warenuntersuchung und -freigabe zu benachrichtigen.
5. Prüfung und Freigabe
Der letzte Schritt besteht darin, die unter Zollaufsicht stehenden Waren zu inspizieren und freizugeben. Der Importeur übergibt die überprüfte Erklärung und den Beleg der Zahlung im Lagerhaus. Der Zollbeamte vergleicht dann die importierten Waren mit dem Erklärungsformular. Wenn die geprüften Waren mit dem Erklärungsformular übereinstimmen, wird der Zollbeamte die Ergebnisse der Inspektion im Computersystem aufzeichnen und die Waren an den Importeur freigeben.
Das Verfahren der Wareninspektion im manuellen System unterscheidet sich jedoch von dem im EDI-System. Bei der manuellen Zollabfertigung müssen die Waren gemäß den Vorschriften der Zollbehörde zufällig inspiziert werden.
6. Dokumente, die für die Zollabfertigung benötigt werden
Die folgenden Dokumente müssen für die Zahlung der Zölle vorbereitet werden:
1. Original und Kopie der Einfuhrerklärung;
2. Freigabeformular;
3. Rechnung;
4. Warenliste;
5. Lieferschein;
6. Versicherungsprämienrechnung;
7. Einfuhr Lizenz für kontrollierte importierte Waren gemäß thailändischem Zoll;
8. Ursprungszeugnis (bei Antragstellung auf Zollsatzvorzüge);
9. Jede andere Dokumente, wie z.B. Warenklassifizierungszertifikat;
10. Wenn die importierten Waren mit mehr als einem Schiff transportiert werden, muß der Gesamtfrachtschema des Schiffs eingereicht werden;
11. Im Falle von Steuererstattung muss ein weiteres Einfuhrdeklarationsformular eingereicht werden;
12. Form des Zollermässigungs- und -befreiungsantrags der BOI;
13. Wenn ein Wiederausfuhr von Waren betroffen ist, gibt es zwei Fälle:
a. Die Waren befinden sich innerhalb des Zollfreibereichs:
Die Wiederausfuhr-Zolldeklaration wird verzögert und die Steuer beträgt 10% des Zollsatzes;
Ausfuhrdeklarationsformular;
b. Die Waren befinden sich nicht im Zollfreigebiet:
Für die verzögerte Wiederausfuhrerklärung sind 90 % der Zölle zu entrichten;
Ausfuhrdeklarationsformular;
14. Um Waren außerhalb der Ausfuhrverarbeitungszone zu transportieren, werden zusätzliche Dokumente benötigt:
a. Für importierte Rohstoffe wird das Formular GNO 02-1 benötigt;
b. Wenn importierte Maschinen, Anlagen, Werkzeuge und Ersatzteile dieser Waren für die Produktion und den Export verwendet werden, werden die Formulare GNO 02-1 und GNO 101 benötigt.